Organisatorisches

Organisatorisches Konzept des Kindergartens

 

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach der Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Beginn der Schulpflicht.
Neuanmeldungen finden zu den bekannt gegebenen Anmeldezeiten statt.
Einzugsbereich unserer dreigruppigen Einrichtung ist der Ort Nonnenhorn. Falls noch Kapazitäten frei sind, können auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden.

Aufsicht und Haftung

Die Verantwortung des Kindergartens für das angemeldete Kind beginnt und endet in den Räumen der Einrichtung innerhalb der Öffnungszeiten. Die Aufsichtspflicht wird von den Eltern auf die Erzieherinnen durch den schriftlichen Anmeldevertrag übertragen. Die Eltern sind für den Weg zum und vom Kindergarten verantwortlich.
Das zuständige Personal ist zu verständigen, wer zum Bringen und Abholen eines Kindes berechtigt ist. Die Kinder dürfen nur dann alleine nach Hause gehen, wenn eine entsprechende schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Für den Verlust oder die Beschädigung der Garderobe und Ausstattung der Kinder kann keine Haftung übernommen werden.

Versicherungsschutz

Die Kinder sind nach den Vorschriften der gesetzlichen Sozialversicherung bei Unfällen

  • auf dem direkten Weg zum und vom Kindergarten
  • während des Aufenthaltes im Kindergarten sowie
  • während Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb seines Grundstückes (Feste, Ausflüge etc)

versichert.

Alle Unfälle, die auf dem Weg zum und vom Kindergarten geschehen, auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind der Kindergartenleitung zu melden.

Ferienordnung

Zu Beginn des Kindergartenjahres wird den Eltern eine genaue Aufstellung der Schließ- und Ferienzeiten ausgehändigt. In der Regel schließen wir während der Sommerferien in Bayern entsprechend den örtlichen Gegebenheiten (4 Wochen im August). Für die Ferienzeit ist ein Aussetzen des Beitrags nicht vorgesehen.

Erkrankungen

Bei Erkrankung ist das Kind spätestens am zweiten Tag zu entschuldigen. Ansteckende Krankheiten, (Masern, Röteln, Windpocken, Grippe etc.) des Kindes sind der Kindergartenleitung sofort mitzuteilen.